Einhaltung

Gesetzestreue, Respekt, Integrität, Transparenz, Exzellenz, Professionalität, Vertraulichkeit und soziale Verantwortung sind die Grundprinzipien, die unser Handeln inspirieren und die Tätigkeit von CaixaBank bestimmen.

Der Ethikkodex und die Antikorruptionspolitik von CaixaBank dienen nicht nur zur Erfüllung der anwendbaren Gesetzgebung, sondern sie sind als Unterzeichner des Globalen Pakts der Vereinten Nationen auch ein Zeichen unseres Engagements im Rahmen ethischer Grundsätze. Gemäß dem Ethik- und Geschäftsverhaltenskodex von CaixaBank und dem Grundsatz der Gesetzestreue legt CaixaBank in ihrer Unternehmenspolitik zu kriminellen Handlungen (Corporate Criminal Compliance Policy) das Modell zur Kriminalprävention fest. Dieses umfasst verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von und Reaktion auf kriminelles Verhalten. Zudem identifiziert die Bank die damit verbundenen Risiken und Kontrollen.

Alle Mitarbeiter, Manager und Mitglieder des Verwaltungsorgans müssen jederzeit die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie alle internen Vorschriften oder Rundschreiben von CaixaBank erfüllen, in denen u. a. die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Priorität haben.

CaixaBank, S.A., Zweigniederlassung Deutschland fördert und unterstützt als Teil des CaixaBank International Network die Einhaltung ethischer Werte und Grundsätze in ihrem Kompetenzbereich.

Alle Informationen zu den wichtigsten verantwortungsvollen Richtlinien und Grundsätzen in sozialen und ökologischen Belangen finden Sie unter Ethik- und Integritätsrichtlinien | CaixaBank

Aufgrund ihres Engagements für die Förderung einer verantwortungsvollen Kultur hat CaixaBank folgende Zertifizierungen erhalten:

Prävention von Geldwäsche und internationalen Finanzsanktionen

Die CaixaBank-Gruppe setzt sich entschieden für die Verhinderung von Geldwäsche und die Verhinderung der Finanzierung terroristischer Aktivitäten sowie für die Einhaltung internationaler Finanzsanktions- und Gegenmaßnahmenprogramme ein.

CaixaBank, S.A., Zweigniederlassung Deutschland hat diese Verpflichtung gemäß den wichtigsten Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien der lokalen Behörden übernommen und fördert zudem die Umsetzung der strengsten internationalen Standards in diesem Bereich (Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Europäische Zentralbank (EZB), Financial Action Task Force (FATF) u. a.).

In diesem Zusammenhang sind wir verpflichtet, die Identität jedes Kunden und jeder Person, die im Namen des Kunden handelt, gemäß den geltenden Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche, internationalen Sanktionen und zum Austausch von Steuerinformationen zu ermitteln.

Daher kann es sein, dass wir Sie kontaktieren müssen, um Informationen zu erhalten, mit denen wir unseren Due-Diligence- und Know-Your-Customer-Prozess (KYC)
abschließen können, bevor wir eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen eingehen, und um im Laufe unserer
Geschäftsbeziehung weitere Informationen zu erhalten.

Gemäß den geltenden Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche, internationalen Sanktionen und zum Austausch von Steuerinformationen ist es möglich, dass wir keine Transaktionen bearbeiten oder keine Transaktionen mit Ihnen oder für Sie abwickeln oder in einer anderweitigen Beziehung zu Ihnen stehen können, falls unserer Meinung nach diese Gesetze verletzt wurden. Bei Verdacht auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung bzw. eine andere kriminelle Aktivität bzw. bei Nichteinhaltung internationaler Sanktionen sind wir möglicherweise verpflichtet, Informationen über Sie/Ihre Bankkonten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben bzw. die Geschäftsbeziehung als Ganzes zu beenden.

CaixaBank, S.A., und die CaixaBank-Gruppe verpflichten sich, die Verpflichtungen einzuhalten, die sich aus dem CRS und anderen Steuervorschriften, einschließlich FATCA, ergeben. Solche Verpflichtungen ergeben sich aus:

I. von der Bundesrepublik Deutschland am 29. Oktober 2014 unterzeichnetes Multilaterale Abkommen der zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen (CRS)

II. Act on the Automatic Exchange of Financial Account Information in Tax Matters (Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen)

III. Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU hinsichtlich des automatischen und obligatorischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung

IV. Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland zur Verbesserung der Einhaltung der internationalen Steuervorschriften und in Bezug auf die USamerikanischen Melde- und Benachrichtigungsvorschriften, die allgemein als „Foreign Account Tax Compliance Act“ vom 31. Mai 2013 (FATCA) bekannt sind, und

V. Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Einhaltung der Steuervorschriften in internationalen Angelegenheiten und im Hinblick auf die US-amerikanischen Melde- und Benachrichtigungsvorschriften, allgemein bekannt als FATCA (FATCA-USA-Umsetzungsverordnung), vom 23. Juli 2014

Daher kann es je nach Umständen erforderlich sein, dass wir Informationen über Sie an deutsche, spanische, US-amerikanische oder andere Steuerbehörden weiterleiten. Solche Informationen können auch zwischen Steuerbehörden und/oder anderen Behörden weltweit ausgetauscht werden.

CaixaBank, S.A., und die CaixaBank-Gruppe halten sich darüber hinaus an alle Exportkontrollen, Handels-, Wirtschafts- oder Finanzsanktionen, Gesetze, Vorschriften, Richtlinienbeschlüsse, Embargos, Programme oder verhängte restriktive Maßnahmen (im Weiteren die „Sanktionen“), die von (i) den Vereinten Nationen, (ii) der Europäischen Union oder einem ihrer Mitgliedstaaten, (iii) der Bundesrepublik Deutschland, (iv) dem Königreich Spanien, (v) den Vereinigten Staaten von Amerika, (vi) jedem anderen Land, das für CaixaBank, S.A., oder die CaixaBank-Gruppe oder ihr Geschäft oder für eine bestimmte Zahlung relevant ist, und (vii) die jeweiligen von Regierungen und offiziellen Einrichtungen oder Behörden eines dieser Länder, u. a. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Deutsche Bundesbank, das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums und das US-Außenministerium, das US-Handelsministerium und das Office of Financial Sanctions Enforcement (OFSI) des Finanzministeriums seiner Majestät im Vereinigten Königreich (gemeinsam die „Sanktionsbehörden“) erlassen oder durchgesetzt wurde.

Unter Vorbehalt möglicher Anti-Boykott- oder Blockierungsgesetze, -verordnungen oder -satzungen der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland für diese Einrichtung gelten (einschließlich u. a. die EU-Ratsverordnung (EG) Nr. 2271/96 und § 7 Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes (Außenwirtschaftsverordnung) darf CaixaBank, S.A., oder die CaixaBank-Gruppe mit folgenden Personen keine Geschäftsbeziehung eingehen oder unterhalten:

A. Personen, die den Gesetzen einer Gerichtsbarkeit, eines Landes oder eines Territoriums, das oder dessen Regierung Sanktionen auf der Ebene der Gerichtsbarkeit, des Landes oder des Territoriums unterliegen, oder dort ansässig, eingetragen oder organisiert sind oder (direkt oder indirekt) in deren Besitz stehen oder unter der Kontrolle einer Person sind oder in deren Namen handeln, die ihren Sitz dort hat, nach den Gesetzen einer Person eingetragen oder organisiert sind oder (direkt oder indirekt) im Besitz oder unter der Kontrolle einer Person stehen oder in deren Namen handeln, eingetragen oder nach den Gesetzen einer Gerichtsbarkeit, eines Landes oder eines Territoriums organisiert ist, das oder dessen Regierung Sanktionen auf der Ebene der Gerichtsbarkeit, des Landes oder des Territoriums unterliegt, oder (c) die anderweitig Sanktionen unterliegen (im Folgenden zusammen die „Eingeschränkte Personen“). Als „Sanktionsliste“ gilt (i) die konsolidierte Sanktionsliste des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, (ii) die von der Europäischen Kommission geführte konsolidierte Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, gegen die EUFinanzsanktionen verhängt wurden, (iii) die Liste der besonders sanktionierten Staatsangehörigen der Europäischen Union, (iv) die konsolidierte Liste der Staatsangehörigen der Europäischen Union, gegen die EU-Finanzsanktionen verhängt wurden, die EU-Finanzsanktionen, die von der Europäischen Kommission geführt wurden, (v) die von der OFAC geführte Liste der besonders ausgewiesenen Staatsangehörigen und gesperrten Personen oder (vi) jede gegenwärtige oder zukünftige Liste ähnlicher Sanktionen, die von einer dieser Personen geführt wird, oder eine öffentliche Bekanntmachung der von ihnen vorgenommenen Sanktionsbestimmungen der oben genannten Sanktionsbehörden (jeweils in der gültigen, ergänzten oder ersetzten Fassung)

B. Personen, die direkt oder indirekt für oder im Namen einer Eingeschränkten Person handeln oder an einer Eingeschränkten Person teilnimmt oder sie kontrolliert

C. Personen, die in einer Gerichtsbarkeit, einem Sanktionen unterliegenden Land oder einem Gebiet eingetragen sind, sich dort befinden, ihren Hauptgeschäftssitz oder Wohnsitz haben

D. Personen, die mit einer Person oder einer Gerichtsbarkeit, einem Land oder einem Gebiet, die oder das Sanktionen unterliegt, eine Geschäftsbeziehung unterhalten oder Handels- oder Geschäftsaktivitäten betreiben

E. Personen, die die Geschäftsbeziehung mit CaixaBank nutzen, um einer Eingeschränkten Person direkt oder indirekt Gelder zur Verfügung zu stellen oder dieser Gelder zur direkten oder indirekten Finanzierung von Aktivitäten oder Geschäften mit einer Eingeschränkten Person oder mit einer Gerichtsbarkeit, einem Land oder einem Gebiet, die zum Zeitpunkt der Verwendung der Gelder Sanktionen unterliegen oder andere Sanktionen verletzen, zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Unternehmenspolitik der CaixaBank-Gruppe zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zum Umgang mit internationalen Finanzsanktionen und Gegenmaßnahmen finden Sie unter diesem Link: Unternehmensrichtlinien und andere Unternehmensdokumente | CaixaBank